Bock & Doppelbock

Bei Starkbieren, wie dem Bockbier, handelt es sich um ober- und untergärige Biere. Für Bockbiere sind mindestens 16 % und für Doppelbockbiere mindestens 18 % Stammwürzegehalt vorgeschrieben. Daraus ergibt sich ein Alkoholgehalt von circa 6,5 % bis über 7,5 %. Starkbiere haben, wie erwähnt, meistens höhere Werte beim Stammwürzgehalt, sowie eine dickflüssigere Maische – das liegt an der geringen Wasserzugabe. Man unterscheidet zwischen dunklen und hellen Starkbieren bzw. Bockbieren. Heutzutage sind Bockbiere dunkelfarbige Starkbiere, die süßlicher und weniger gehopft sind. Hierbei werden meistens Bitterhopfen verwendet. Das helle Bockbier findet man häufig unter den Begriffen heller Bock oder Winterbock.